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Bedingungen und Konditionen

Definitionen

In diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten die folgenden Definitionen:

a. Auftraggeber: die natürliche oder juristische Person, die den Lieferanten mit der Ausführung von Arbeiten im weitesten Sinne des Wortes und in jeglicher Form beauftragt hat; b. Lieferant:

Globos Europe
Zekeringstraat 17A
1014 BM Amsterdam
Die Niederlande
[email protected]
Tel: +31 20 2386049

Allgemein

  • Diese Lieferbedingungen gelten für alle Angebote oder Offerten, das Zustandekommen, den Inhalt und die Erfüllung aller zwischen dem Auftraggeber und dem Lieferanten geschlossenen Verträge;
  • Zusätzlich zu diesen Lieferbedingungen können ergänzende Bedingungen gelten, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Im Falle von Widersprüchen zwischen den ergänzenden Bedingungen und diesen allgemeinen Bedingungen haben die Bestimmungen in den ergänzenden Bedingungen Vorrang vor diesen Lieferbedingungen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde;
  • Gelten diese Lieferbedingungen für das Zustandekommen, den Inhalt und die Erfüllung aller zwischen dem Auftraggeber und dem Lieferanten geschlossenen Verträge, so gelten sie auch für alle neuen oder sich ergebenden Verträge zwischen den Parteien, ohne dass es einer weiteren Anwendbarkeitserklärung bedarf, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart;
  • Sollte eine Bestimmung dieser Lieferbedingungen nichtig, annulliert oder anderweitig für unanwendbar erklärt werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft. Die Parteien werden sich auf eine Ersatzbestimmung einigen, die dem Zweck und der Tragweite der nichtigen, aufgehobenen oder unanwendbaren Bestimmung(en) so weit wie möglich Rechnung trägt;
  • Allgemeine (Einkaufs-)Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde, dass sie unter Ausschluss dieser Lieferbedingungen auf den Vertrag zwischen den Parteien Anwendung finden;
  • Globos Europe behält sich das Recht vor, diese Lieferbedingungen zu ändern und/oder zu ergänzen;
  • Globos Europe ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen von ihm benannten Dritten zu übertragen. Der Auftraggeber erteilt hierzu seine vorherige Zustimmung.

Kostenvoranschläge & Angebote

  • Die bloße Übermittlung eines Preisangebots, eines Kostenvoranschlags, einer Vorkalkulation oder einer ähnlichen Mitteilung, unabhängig davon, ob sie als Angebot bezeichnet wird oder nicht, verpflichtet den Anbieter nicht zum Abschluss eines Vertrags mit dem Kunden.
  • Angebote des Anbieters sind stets freibleibend und können nur ohne Abweichungen angenommen werden. Ein Angebot gilt als abgelehnt, wenn es nicht innerhalb eines Monats angenommen wird, es sei denn, es gilt eine andere Frist. Unter einem Angebot ist ein Vorschlag an den Kunden zu verstehen, einen Vertrag zu schließen, der ausreichend definiert ist, so dass bei Annahme sofort ein Vertrag zustande kommt;
  • Wird das Angebot oder die Offerte vom Auftraggeber angenommen oder erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen Auftrag, ohne ein Angebot oder eine Offerte erhalten zu haben, kommt ein Vertrag zwischen den Parteien erst dann zustande, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber den Auftrag schriftlich bestätigt hat oder, wenn der Auftrag nicht schriftlich bestätigt wurde, wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung des Auftrags begonnen hat.

Stornierung

  • Der Auftraggeber ist berechtigt, einen Vertrag zu kündigen, bevor der Auftragnehmer mit der Ausführung begonnen hat, sofern er dem Auftragnehmer den dadurch entstandenen Schaden ersetzt. Zu diesen Schäden gehören erlittene Verluste und entgangene Gewinne des Auftragnehmers sowie in jedem Fall die dem Auftragnehmer bereits entstandenen Kosten für die Vorbereitung, wie reservierte Produktionskapazitäten, eingekaufte Materialien, in Anspruch genommene Dienstleistungen und Lagerung.

Preis

  • Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger staatlich vorgeschriebener Abgaben;
  • Der vom Lieferanten angegebene Preis für die zu liefernde Leistung gilt ausschließlich für die Leistung gemäß den vereinbarten Spezifikationen.

Preisänderungen

  • Der Lieferant ist berechtigt, den vereinbarten Preis zu erhöhen, wenn nach Vertragsabschluss einer oder mehrere der folgenden Umstände eintreten: Erhöhung der Kosten für Materialien, Halbfabrikate oder Dienstleistungen, die für die Ausführung des Vertrags erforderlich sind; Erhöhung der Versandkosten, Löhne, Arbeitgeberabgaben, Sozialversicherungskosten, Kosten im Zusammenhang mit anderen Arbeitsbedingungen, Einführung neuer oder Erhöhung bestehender staatlicher Abgaben auf Rohstoffe, Energie oder Reststoffe; eine wesentliche Änderung der Wechselkursverhältnisse oder allgemein vergleichbare Umstände.
  • Tritt die Preiserhöhung innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss ein, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zu kündigen.

Zahlungsbedingungen

  • Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, den Preis und die anderen aufgrund des Vertrags geschuldeten Beträge sofort nach Erhalt der Rechnung per E-Mail zu zahlen, ohne dass er einen Anspruch auf Skonto, Verrechnung oder Aufschub geltend machen kann. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung durch den Lieferanten bedarf;
  • Der Lieferant ist berechtigt, im Falle einer vereinbarten Teillieferung die Bezahlung des ersten Teils bei Lieferung zu verlangen, zusammen mit der Bezahlung der gesamten Lieferkosten, wie Satz, Lithographie und Proofs;
  • Der Auftraggeber ist ungeachtet der vereinbarten Zahlungsbedingungen stets verpflichtet, auf erstes Anfordern eine Sicherheit für die Zahlung der dem Auftragnehmer geschuldeten Beträge zu leisten. Die geleistete Sicherheit muss die Forderung, einschließlich Zinsen und Kosten, ausreichend decken und dem Auftragnehmer einen einfachen Rückgriff ermöglichen. Wird die Sicherheit später unzureichend, so ist sie auf erstes Anfordern des Lieferanten zu ergänzen;
  • Bei nicht fristgerechter Zahlung schuldet der Auftraggeber ab dem Rechnungsdatum die gesetzlichen Zinsen auf den geschuldeten Betrag. Der Lieferant ist berechtigt, ein Zwölftel dieser Zinsen für jeden Monat oder Teil eines Monats, in dem der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht vollständig nachgekommen ist, in Rechnung zu stellen;
  • Bei Zahlungsverzug haftet der Kunde neben dem geschuldeten Betrag und den aufgelaufenen Zinsen für den vollständigen Ersatz der außergerichtlichen Inkassokosten, einschließlich der Anwalts-, Gerichtsvollzieher- und Inkassobürokosten. Wenn der Kunde in Ausübung eines Berufes oder Gewerbes handelt oder wenn die Verordnung über die Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten nicht anwendbar ist, belaufen sich diese Kosten auf 15 % der ausstehenden Hauptsumme, mindestens jedoch auf 75 EUR. In allen anderen Fällen werden die außergerichtlichen Kosten gemäß der Verordnung über die Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten oder einer Ersatzregelung berechnet.

Liefermethode; Eigentumsvorbehalt

  • Der Lieferant ist nicht für die Lagerung von Waren verantwortlich, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart. Erfolgt eine Lagerung, so geschieht dies auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
  • Bestellungen, die vor 12:00 Uhr aufgegeben werden, werden noch am selben Tag versandt (per Paketdienst). Bestellungen, die auf einer Palette geliefert werden, werden am nächsten Tag verschickt.
  • Für Lieferungen unter 300 € wird eine Liefergebühr von 12,50 € erhoben. Für Lieferungen über 300 € fällt diese Gebühr nicht an. Die Lieferkosten können für Helium, Ballongewichte und Damastpapier variieren.
  • Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung am Geschäftssitz des Lieferanten, wo die Gefahr vom Lieferanten auf den Kunden übergeht;
  • Der Lieferant ist nicht verpflichtet, die hergestellten Waren in Teilen zu liefern;
  • Der Abnehmer ist verpflichtet, bei der Entgegennahme der vertragsgemäßen Waren vollständig mitzuwirken. Der Auftraggeber ist in Verzug, wenn er die Waren nach der ersten Aufforderung durch den Lieferanten nicht abholt oder annimmt;
  • Jede Lieferung steht unter Eigentumsvorbehalt, bis der Auftraggeber alle Verpflichtungen aus diesem und früheren Verträgen, einschließlich Zinsen und Kosten, erfüllt hat;
  • Wird ein Transport vereinbart, gehen die Kosten zu Lasten des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Das Transportrisiko trägt immer der Kunde. Die Annahme durch den Spediteur gilt als Beweis für den Empfang in gutem Zustand, es sei denn, auf dem Frachtbrief oder der Quittung ist das Gegenteil vermerkt.

Lieferfrist

⦁ Die Lieferzeit hängt vom Bestimmungsort und vom Umfang der Lieferung ab, beträgt aber in der Regel 1 bis 2 Tage für die Lieferung innerhalb der Niederlande.
⦁ Eine vom Auftragnehmer angegebene Lieferfrist ist, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als Endfrist bezeichnet wird, nur ein Richtwert. Der Auftragnehmer ist, auch wenn eine endgültige Frist vereinbart wurde, erst dann in Verzug, wenn der Auftraggeber ihn in Verzug gesetzt hat.
⦁ Die Verpflichtung des Auftragnehmers zu einer endgültigen Lieferfrist wird hinfällig, wenn der Auftraggeber die Spezifikationen der Arbeiten ändern möchte oder wenn eine geringfügige Verzögerung den Auftragnehmer billigerweise nicht dazu zwingt, die ursprünglich geplante Produktionskapazität zu ändern;
⦁ Der Auftraggeber ist verpflichtet, alles zu tun, was vernünftigerweise notwendig oder wünschenswert ist, um dem Auftragnehmer die rechtzeitige Lieferung zu ermöglichen, insbesondere durch unverzügliche Beantwortung von Fragen;
⦁ Wenn der Auftraggeber die Bestimmungen in Absatz 3 von Artikel 7 nicht einhält, wird eine vereinbarte Endfrist unverbindlich, und der Auftraggeber ist in Verzug, ohne daß es einer schriftlichen Inverzugsetzung durch den Auftragnehmer bedarf. In diesem Fall kann der Auftragnehmer, unbeschadet seiner gesetzlichen Rechte, die Erfüllung des Vertrages aussetzen, bis der Auftraggeber diese Nichterfüllung behoben hat. Danach wird der Auftragnehmer den Vertrag innerhalb einer angemessenen Frist ausführen.

Inspektion bei Lieferung

⦁ Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach der Lieferung zu prüfen, ob der Lieferant den Vertrag ordnungsgemäß erfüllt hat, und muss den Lieferanten unverzüglich schriftlich benachrichtigen([email protected]), wenn er das Gegenteil feststellt. Der Kunde muss diese Kontrolle durchführen und die Mitteilung innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung machen;
⦁ Der Kunde muss die Kisten bei Erhalt zählen und unterschreiben. Der Lieferant akzeptiert keine Reklamationen, wenn der Kunde nicht die Anzahl der Kartons überprüft. Etwaige Mängel oder Schäden sind auf dem Lieferschein zu vermerken, der bei der Entgegennahme der Ware zu unterzeichnen und zu datieren ist.
⦁ Die Erfüllung des Vertrages gilt zwischen den Parteien als akzeptiert, wenn der Abnehmer die in Absatz 1 dieses Artikels vorgesehene Prüfung oder Mitteilung nicht rechtzeitig vornimmt;
⦁ Die Leistung des Lieferanten gilt zwischen den Parteien in jedem Fall als akzeptiert, wenn der Abnehmer die Waren verwendet, verarbeitet oder geliefert hat oder sie an Dritte hat verwenden, verarbeiten oder liefern lassen, es sei denn, der Abnehmer hat die Bestimmungen im ersten Absatz dieses Artikels beachtet.

Rückgabe

⦁ Alle Rücksendungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware an [email protected] gesendet werden. Rücksendungen werden ohne schriftliche Bestätigung von Globos Europe nicht angenommen.

Höhere Gewalt

⦁ Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel bei der Erfüllung des Vertrages, wenn sie nicht auf sein Verschulden zurückzuführen sind oder wenn sie nach dem Gesetz, dem Vertrag oder den allgemein anerkannten Praktiken nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind;
⦁ Mängel bei der Erfüllung des Vertrages durch den Auftragnehmer aufgrund höherer Gewalt sind dem Auftragnehmer nicht zuzurechnen und geben dem Auftraggeber nicht das Recht, den Vertrag zu kündigen oder Schadenersatz zu verlangen. Zu den Fällen höherer Gewalt zählen unter anderem: Krieg, Mobilmachung, Aufruhr, Überschwemmungen, gesperrte Schifffahrtswege, sonstige Transportstörungen, Verzögerungen oder Einschränkungen der Versorgung durch öffentliche Versorgungsbetriebe, Mangel an Kohle, Gas, Erdölprodukten oder anderen Energieträgern, Feuer, Maschinenbruch und sonstige Unfälle, Streiks, Aussperrungen, gewerkschaftliche Maßnahmen, Ausfuhrbeschränkungen, sonstige staatliche Maßnahmen, Nichtlieferung notwendiger Materialien oder Halbfertigprodukte durch Dritte, vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von Erfüllungsgehilfen und ähnliche Situationen;
⦁ Im Falle höherer Gewalt ist der Lieferant berechtigt, die Ausführung des Vertrags auszusetzen;
⦁ Wird die Situation höherer Gewalt als dauerhaft angesehen, kann der Lieferant den Vertrag durch eine schriftliche Erklärung an den Kunden ganz oder teilweise aufheben, ohne dass der Kunde das Recht hat, vom Lieferanten Schadenersatz zu verlangen.

Haftung

⦁ Die Haftung des Auftragnehmers aus dem Vertrag mit dem Auftraggeber ist auf einen angemessenen und im Verhältnis zum Rechnungsbetrag stehenden Betrag beschränkt;
⦁ Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die entstehen, nachdem der Auftraggeber die Waren verwendet, verarbeitet oder geliefert hat oder sie an Dritte hat verwenden, verarbeiten oder liefern lassen;

⦁ Wird der Lieferant von einem Dritten für einen Schaden haftbar gemacht, für den er nach dem Vertrag mit dem Kunden oder diesen Bedingungen nicht haftbar ist, so stellt der Kunde den Lieferanten von solchen Ansprüchen vollständig frei.

Anwendbares Recht

⦁ Der Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden unterliegt niederländischem Recht;
⦁ Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit oder aufgrund von Angeboten, Vorschlägen oder Verträgen mit Globos Europe ist ausschließlich das zuständige niederländische Gericht am Sitz von Globos Europe zuständig.

Rechte an geistigem Eigentum

⦁ Die von Globos Europe gelieferten Produkte und Verpackungen sind durch geistige und gewerbliche Eigentumsrechte geschützt;
⦁ Es ist niemals erlaubt, die gelieferten Produkte und Verpackungen zu vervielfältigen oder durch Dritte vervielfältigen zu lassen;
⦁ Wenn der Empfänger gegen den vorstehenden Absatz verstößt, behält sich Globos Europe alle Rechte vor, rechtliche Schritte gegen den Empfänger einzuleiten.

Es gelten immer die zuletzt auf der Website von Globos Europe veröffentlichten Bedingungen.

Bilder

Die Bilder können nach dem Einloggen in den Webshop heruntergeladen werden und dürfen NUR für den Verkauf von Produkten von Globos Nordic, Globos Europe & WeFiesta verwendet werden. Bitte beachten Sie, dass die Farben der Bilder nicht immer mit dem tatsächlichen Produkt übereinstimmen müssen. Das geistige Eigentum an den Bildern verbleibt bei Globos Europe.

Globos Europe B.V.
Zekeringstraat 17A
1014 BM Amsterdam
Die Niederlande

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BTW-ID: NL860238271B01

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